I.) Geltung | ||
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse unseres Unternehmen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Sind wir Auftragnehmer, gilt die Erteilung des Auftrages, sind wir Auftraggeber, gilt die Annahme bzw. Ausführung unseres Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die Ausführung des Kaufvertrages bleibt der Geschäftsleitung vorbehalten. Vertrag wird erst nach Bestätigung unsererseits rechtsgültig. Mündliche, telefonische oder telegraphische Vereinbarungen mit z.B. Aussendienst, Mitarbeiter oder dergleichen sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Stornos werden nicht anerkannt. | ||
II.) Lieferbedingungen | ||
Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher Nebenkosten unser uneingeschränktes Eigentum. Bei Weiterveräußerung der Ware ist die Forderung an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt das Grundstück/Anwesen des Auftraggebers zu betreten und die Maschine(n) und Gerät(e) auch ohne Vorankündigung und Zustimmung des Auftraggebers abzuholen. Teillieferungen sind möglich. Angekündigte Liefertermine gelten als annähernd geschätzt. Dennoch sind wir bestrebt, zugesagte Liefertermine einzuhalten. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Materialmangel, verspätete oder mangelhafte Warenbelieferung, Transportschwierigkeiten, Streiks, oder andere unvorhergesehene Hindernisse, zählen, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Schadenersatzansprüche jedweder Art verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen wird. | ||
III.) Zahlung | ||
Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Zahlungen werden vorbehaltlich entgegengenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem Euribor, sowie Mahnspesen und außergerichtliche Mahnkosten zu bezahlen. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Typenscheine und/oder andere Dokumente des Gerätes/ der Maschine /des Fahrzeuges werden erst nach Bezahlung des Kaufbetrages übergeben. | ||
IV.) Gewährleistung | ||
Gewährleistung wird von uns im handelsüblichen oder speziell vereinbarten Rahmen gewährt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Bei Gebrauchtmaschinen wird keine wie immer geartete Gewähr für deren Funktionsfähigkeit geleistet. Eine Funktionsgarantie wird nur im Rahmen schriftlicher Zusagen (=>durch uns) gewährt. | ||
V.) Montagen | ||
Bei der Montage beigestellter Helfer, arbeiten ausschließlich unter Anweisung und im Auftrag des Auftragnehmers, für beigestellte Helfer und Aufstiegshilfen ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Hinsichtlich allfälliger Ansprüche, die aus Schäden betreffend dieser Personen gestellt werden hat uns der Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung unmöglich ist, oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Insbesondere bedürfen Mängelrügen der Schriftform. | ||
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Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens Hopfgarten. Gerichtsstand, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das Bezirksgericht Kitzbühel. Es gilt österreichisches Recht. Wir berufen uns weiters auf die AGB des Maschinenhandels. Die AGB gelten auch wenn wir als Vermittler von Gebrauchtmaschinen auftreten. Im Übrigen ist diesen Bedingungen zugrunde gelegt, mit unseren Geschäftsfreunden in reibungslosen und angenehmen Verbindungen zusammen zu arbeiten. | ||
Stand 04/2018 |